Anwendungsgebiet
Diese Geräte eignen sich besonders für Objekte, in denen die Verbrauchsdaten schon per Funk abgelesen werden. Durch die Integration der für die Fernprüfung zugelassenen Rauchwarnmelder müssen diese Wohnungen dann nicht mehr durch den Ableser betreten werden. Eine Funkvernetzung zur Alarmweitergabe ist aktuell mit diesen Geräten nicht möglich.
Funktionsweise
Die Grundfunktionen des Gerätes sind identisch mit denen des Rauchwarnmelders in Standard-Ausführung. Zur Sicherstellung des Mindestabstands zu Hindernissen, verfügt der Rauchwarnmelder über drei Ultraschallsensoren die den Abstand zyklisch messen und bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes von 50 cm akustisch melden und bei der Fernprüfung als Meldung anzeigen. Ebenfalls überwacht wird die Raucheintrittsöffnung, ist diese nicht frei wird dies auch bei der Fernprüfung gemeldet. Auch die Abnahme des Rauchwarnmelders von der Montagestelle wird erkannt und bei der Fernprüfung angezeigt.
Ausführungsarten
- Diese Rauchwarnmelder können sowohl in das mobile, wie auch in das stationäre Funksystem der Verbrauchsmessgeräte integriert werden.
- Da der Zustand der Rauchwarnmelder immer bei der Ablesung aktuell gemeldet wird, können beim stationären Funksystem Ausfälle oder Abweichungen vom Normalfall in der Regel sehr schnell erkannt werden, da die Daten mehrmals im Jahr automatisch übertragen und ausgewertet werden.
- Beim mobilen Funksystem wird der Status in der Regel ein mal im Jahr, zusammen mit der Ablesung der Zählerständer der Messgeräte, übertragen.
- Dies ist ausreichend und entspricht dem Überwachungsintervall der Rauchwarnmelder in Standardausführung.