Anwendungsgebiet
Wärmezähler eignen sich für Objekte, in denen jede Nutzeinheit durch einen separaten Heizstrang versorgt wird. Bei Fußbodenheizungen, Deckenstrahl- oder Türschleierheizungen ist der Einsatz von Wärmezählern alternativlos. Alle Wärmezähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht und müssen deshalb alle 6 Jahre ausgetauscht werden.
Funktionsweise
Jeder Wärmezahler besteht aus einem Durchflusssensor zur Messung der Heizwassermenge sowie einem Paar sehr genauer Temperaturfühler zur Ermittlung der Vor- und Rücklauftemperatur. Das elektronische Rechenwerk berechnet daraus die aktuelle Wärmeleistung welche über die Zeit aufsummiert und als Wärmemenge auf dem Display angezeigt wird. Die Einheit der Anzeige ist entweder kWh oder MWh.
Ausführungsarten
Man unterscheidet prinzipiell zwischen Kompakt- und Splittwärmezählern. Während für einzelne Wohnungen in der Regel Kompaktwärmezähler ausreichen, werden bei größeren Einheiten oftmals Splittwärmezähler benötigt. Die Funktion beider Ausführungen ist identisch, jedoch hat jeder Typ seine technischen Besonderheiten, z.B. bzgl. der durchfließenden Wassermenge, des zu erfassenden Temperaturbereichs, der Einbaulage oder seiner mechanischen Ausführung. Kompaktwärmezähler werden zusätzlich noch in Messkapselund Verschraubungszähler unterteilt. Eine weitere Variante des Wärmezählers ist der Kältezähler, die Technik ist weitestgehend identisch, nur wird statt der abgegebenen Wärmemenge die zugeführte Kühlenergie gemessen und angezeigt.